Innerhalb der Klasse der Luftsportgeräte wird grob zwischen 3 Typen unterschieden:
•dreiachsige, aerodynamisch gesteuerte, Luftsportgeräte, die im äußeren Aussehen Flugzeugen ähneln
•gewichtskraftgesteuerte Luftsportgeräte (hierunter fallen beispielsweise Trikes)
•Tragschrauber (sog. „Gyrokopter“ o. auch Tragflügler)
Theoretisch dürfen alle hier genannten u. erwähnten Modelle mit ein u. derselbe Lizenz geflogen werden…beim sogenannten klasseninternen Umschulen verlangt der Gesetzgeber dann lediglich mind. 10 Einweisungsstd. inkl. einem Prüfungsflug.
Dreiachsige, aerodynamisch gesteuerte, Luftsportgeräte, die im äußeren Aussehen Flugzeugen ähneln
Gewichtskraftgesteuerte Luftsportgeräte (Trikes)
Weiterhin gibt es bereits seit längerer Zeit die Möglichkeit, auch eine Sportpilotenlizenz für Hubschrauber zu erwerben; ein Beispiel hierfür ist der Ultraleichthubschrauber des italienischen Herstellers Alpi Aviation Syton AH 130. Vorteil ist, daß selbiger, nicht, wie üblich, mit einem Kolbenmotor, sondern, wie auch bei „normalen“ Helis gängig, mit einem Gasturbinenantrieb ausgestattet ist; was die Flugausbildung wesentlich flugschülerfreundlicher und einfacher gestaltet.