Der Traum vom Fliegen o. frei sein wie die Vögel der Lüfte schlummert zwar nicht in jedem, aber vielen Menschen; so war’s auch bei mir der Fall. Also hab ich mir als erstes einmal den Wunsch eines Schnupperfluges selbst erfüllt…erst bei einem damaligen Kollegen mit seiner Cessna (Luftfahrzeugkennzeichen oder auch allgemein Kennung D-E –> Delta Eco) und dann später auf einem Ultraleichtfluggelände in der Nachbarschaft. Beide Male gab’s denn auch die schöne Gelegenheit, die Maschine in der Luft mal selbst fliegen oder besser gesagt steuern zu dürfen. Bei der Auswahl der Lizenz überzeugte allerdings der relativ deutliche Preisunterschied. Während die Privatpilotenlizenz (in Fachkreisen kurz PPL) für eine einmotorige Cessna o. Piper mit durchschnittlich knappen 12.000-14.000 € zu Buche schlägt, ist die Sportpilotenlizenz (SPL) für en knappes Drittel zu haben; natürlich abhängig davon, wieviele Flugstunden man persönlich braucht und auf welcher Maschine geschult wird. Die Unterhaltskosten für den späteren, persönlichen, Flugbetrieb schlagen bei einer C42 natürlich auch nur mit einem Drittel zu Buche; außerdem können selbige dank des in den meisten Fällen verwendeten ROTAX-Viertaktmotors mit „normalem“ Superbenzin betrieben werden (Cessna-/Pipermotoren akzeptieren leider nur Kerosin).
Die unten gezeigte C42 (Schulterdecker) der Herstellerfirma Comco Ikarus ist das bei der SPL-Ausbildung mit am weitesten verbreitete Schulungsflugzeug; auch weltweit…und auch international, da deutsche Wertarbeit, der relative Kassenschlager. Luftsportgeräte, wozu auch die C42 gehört, werden in Deutschland generell mit dem Luftfahrzeugkennzeichen (oder auch allgemein Kennung genannt) D-M –> Delta Mike zugelassen.
Alle Vorteile wie der günstigere Lizenzpreis, haben aber auch ihre Nachteile. So sind alle „dreiachsigen Luftsportgeräte, die im äußeren Aussehen Flugzeugen ähneln“ (eine C42, REMOS o. auch Sting sind ja per Gesetz kein Flugzeug) generell nur schuckelige Zweisitzer. Weiterhin is die MTOW (Maximalstartmasse oder auch Maximum-Take-Off-Weight genannt) auf 600 kg (früher 475,25 kg) beschränkt; bestehend aus Maschine, Technik, Tankfüllung, Gepäck und Passagiere…da wird man auch bei einer Wochen(end)eigenflugreise zum Gepäckzwangsspartanen. Mehr als ein „Rucksäckchen“ is da für die Woche nicht drin und die 2 Shirts müssen halt öfters eher gelüftet als mehrer mitgenommen werden. Wie weit die Reise gehen darf, bestimmen, im Gegensatz zur PPL, die internationale Gültigkeit besitzt, die nationalen Vorschriften; die SPL ist nämlich LEIDER, streng genommen, NUR im Ausstellungsland (sprich BRD) gültig. Die wenigsten Probleme wg. einer deutschen SP-Lizenz machen allerdings Österreich, Italien u. Spanien…da dürft’s historisch bimmeln. Weiterhin is deutschlandexternes Fliegen eh nur mit dem BZF2 erlaubt; da englischsprachig, was sonst europaweit Flugfunksprache ist. Weiterhin darf in manche Nachbarländer (beispielsweise Belgien) nur nach ordnungsgemäßer Aufgabe eines Flugplans eingeflogen werden. Auch ist, trotz weitgehender Eco-Austattung (Positionslichter, ACL, Sekundärradar o. Transponder), der Nacht-Sichtflug (NVFR) mit allen Luftsportgeräten generell verboten…leider.
Es besteht auch im Punkt Geschwindigkeit ein Unterschied zw. Luftsportgeräten u. Eco-Flugzeugen, der gewöhnungsbedürftig ist; während im SPL-Bereich Geschwindigkeiten in km/h gemessen werden, werden diese im Eco-Bereich in Knoten gemessen. Für Entfernungen gilt in der Fliegerei allgemein die Seemeile (SM) als Standard!!!