Lizenz für Luftsportgeräteführer (SPL)
Voraussetzungen:
•16 Jahre (bei Ausbildungsbeginn; erteilt, sprich ausgestellt, wird die Lizenz mit 17)
•mind. 30 Flugstunden
•Bescheinigung über abgelegten Erste Hilfe-Kurs (früher „Erstmaßnahmen am Unfallort)
•Luftverkehrsfunkzeugnis in deutscher Sprache, auch BZF1 genannt (beschränkt die Flugberechtigung allerdings auf Deutschland, da man fürs Ausland das englischsprachige BZF2 benötigt)
•Feststellung der Flugtauglichkeit durch eine durch das LBA anerkannte Untersuchungsstelle (Fliegerärzte gibt’s allerdings sprichwörtlich „wie Sand am Meer“)
•augenärztl. Gutachten, sollten, wie leider bei mir, beim Fliegerarzt Probleme beim Sehtes auftretent (insbesondere Rot-/Grünfarbtüchtigkeit); Kosten ca. 120 €
Das früher benötigte pol. Führungszeugnis, die Selbstauskunft über schwebende Strafverfahren, als auch der Auszug aus dem Verkehrszentralregister (Flensburg) werden mitterweile nicht mehr benötigt; bei der PPL u. höher allerdings immer noch.
Und dann noch, anbei en Kuriosum…Segelflieger, die auch unter die amtl. Sportpilotenlizenz (SPL) fallen, dürfen schon mit 13 Jahren starten (die Lizenz wird dann wohl mit 14 Jahren ausgestellt). Das ganze ist ein Relikt aus dem 3. Reich (Erlass des damaligen Luftwaffenchefs Reichsfeldmarschall Hermann Göring).
Theorieinhalte:
•Technik
•Meteorologie
•Flugfunk
•Luftrecht
•Verhalten in besonderen Fällen
•menschliches Leistungsvermögen
•Navigation
Außerdem ist jeder Lizenzanwärter verpflichtet, sich einer pyrotechnischen Einweisung (Sprengstoff-UK T2) zu unterziehen; auch „kleiner Sprengschein“ genannt!!!